EU-Compliance · Deutschland / DACH

PPWR für Autozubehör: Was EU-Einkäufer vorbereiten sollten

Faltbare Windschutzscheiben-Sonnenblende als Beispiel für verpacktes Autozubehör

Für Importeure und Händler von Autozubehör macht PPWR Verpackungsmaterial, Volumen, Dokumentation und belastbare Lieferantendaten zu einem Teil der Beschaffungsentscheidung.

Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt seit dem 12. August 2026 EU-weit. Anforderungen werden schrittweise wirksam. Verpackungsdaten sollten daher vor der Produktionsfreigabe vorliegen, nicht erst vor dem Druck des Kartons.

Quellen: Europäische Kommission · Verordnung (EU) 2025/40. Abgerufen am 9. Oktober 2026.

Welche Verpackungen betroffen sein können

Bei Autozubehör können Verkaufsverpackungen, Innenverpackungen, Schutzmaterialien, Umkartons, E-Commerce-Versandkartons, Etiketten und Einleger betroffen sein.

Verpackungsminimierung und Leerraum

Ab 1. Januar 2030 müssen Gewicht und Volumen der Verpackung auf das notwendige Minimum reduziert werden. Zusätzliche Lagen, Doppelwände oder falsche Böden, die nur ein größeres Produktvolumen vortäuschen, sind grundsätzlich nicht zulässig. Produktschutz, sichere Handhabung und notwendige Informationen bleiben legitime Funktionen.

Für Umverpackungen, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt die 50%-Leerraumquote ab 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der vorgesehenen Durchführungsrechtsakte—je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

Diese Unterlagen sollten Einkäufer anfordern

  1. Stückliste aller Verpackungskomponenten
  2. Bestätigte Maße und Gewichte pro Verkaufseinheit, Innenkarton und Umkarton
  3. Materialdeklarationen, insbesondere für Kunststoffe
  4. Rezyklatnachweise, wenn entsprechende Aussagen vorgesehen sind
  5. Fotos oder Zeichnungen der Transportsicherung
  6. Angaben dazu, wer EPR- und Herstellerpflichten im Zielmarkt trägt

Häufige Fragen

Gilt PPWR auch für Verpackungen von Autozubehör?

Ja. Die Verordnung erfasst Verpackungen und Verpackungsabfälle aller Materialien und Herkunftsorte, einschließlich Verkaufs-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen.

Gilt ab 2026 sofort jede PPWR-Anforderung?

Nein. PPWR gilt seit dem 12. August 2026, aber zahlreiche Anforderungen werden gestaffelt eingeführt.

Diese Seite ersetzt keine Prüfung nationaler EPR-Registrierung, Meldungen und Gebühren. Die konkrete Verpackung und ihre Aussagen müssen vor Marktplatzierung geprüft werden.
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